AI Office bestätigt Vollzugslogik: „Technical Compliance Dialogues" als erstes Mittel, nicht sofortige Verfahren
Zwei Tage nach Beginn der AI-Act-Vollzugsphase (02.08.) hat die Kommission über den AI Act Service Desk klargestellt, wie das AI Office seine neuen Befugnisse einsetzt: „Technical compliance dialogues" mit Anbietern seien das „erste Mittel der Wahl" zur Konformitätsprüfung – sie laufen laut Kommission bereits seit dem Vorjahr und werden nun fortgeführt und intensiviert. Erst wenn Dialoge nicht ausreichen, greift das AI Office auf formelle Befugnisse zurück: Auskunftsersuchen, Modellzugriff, Bußgelder bis 35 Mio. Euro/7 % Jahresumsatz (verbotene Praktiken) bzw. 15 Mio. Euro/3 % (andere Verstöße, inkl. GPAI). Ein namentlich benannter Fall ist bislang nicht bekannt.
Für Unternehmen und Berater heißt das: Die ersten Wochen nach dem 02.08. verlaufen aller Voraussicht nach als informeller Dialogprozess, nicht als Verfahrenswelle – das senkt kurzfristig das Eskalationsrisiko, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Dokumentations- und Nachweispflicht.
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Wird die Kommission benennen, mit welchen GPAI-Anbietern bereits „technical compliance dialogues" laufen, oder bleibt der Prozess vertraulich, bis ein erster förmlicher Fall öffentlich wird?