EU startet AI-Act-Vollzug: Transparenzpflichten und Sanktionsregime seit 2. August bindend
Am Sonntag, 02.08.2026, trat die nächste AI-Act-Vollzugsstufe in Kraft: Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten EU-weit bindend – Chatbots und KI-Agenten müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden (eigenes Icon-Set der Kommission). Gleichzeitig erhielten AI Office und nationale Behörden Vollzugsbefugnisse über verbotene Praktiken (Art. 5) und GPAI-Pflichten, gestützt auf das Sanktionsregime nach Art. 99: bis zu 35 Mio. Euro/7 % Jahresumsatz bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro/3 % bei anderen Verstößen. Über 180 Organisationen haben den Transparenz-Code der Kommission unterzeichnet.
Der AI Act ist ab sofort kein Ankündigungsprojekt mehr, sondern vollziehbares Recht mit echten Bußgeldern – für Unternehmen mit Chatbots, Content-Generierung oder GPAI-Nutzung endet die Karenzzeit. Die von der Kommission vorgeschlagenen 38 zusätzlichen AI-Office-Stellen sind noch nicht bewilligt, sondern hängen vom EU-Haushalt 2027 ab.
Quellen
Weitere Recherche
Werden AI Office und nationale Behörden die neuen Befugnisse in den ersten Wochen tatsächlich nutzen (Prüfungen, Auskunftsersuchen), oder bleibt es zunächst bei Signalwirkung ohne konkrete Fälle?