EU-KI-Omnibus (VO (EU) 2026/1744) tritt in Kraft: Hochrisiko-Fristen verschoben
Drei Tage nach der Amtsblatt-Veröffentlichung (24.07.) trat die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI am 27.07.2026 in Kraft – ein eigener, davon zu unterscheidender Rechtsschritt. Sie verschiebt Hochrisiko-Pflichten für Annex-III-Systeme von 02.08.2026 auf 02.12.2027 und für eingebettete Annex-I-Systeme auf 02.08.2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben unberührt und gelten weiter ab 02.08.2026 – in sechs Tagen. Zusätzlich: KMU-Schutz auf Midcaps erweitert, EU-Sandbox, vereinfachte Datenbankregistrierung, neues Art.-5-Verbot für KI-CSAM/intime Bildinhalte (Übergangsfrist bis 02.12.2026), mehr AI-Office-Befugnisse. Heise.de erklärte am selben Tag die nahende Kennzeichnungspflicht.
Für Compliance-Planung zählt ab heute der neue Fristenkalender: Hochrisiko-Pflichten sind auf Dez. 2027/Aug. 2028 verschoben, aber die Art.-50-Kennzeichnungspflicht bindet unverändert in sechs Tagen – hier keine Verzögerung erwarten.
Quellen
Weitere Recherche
Welche eigenen Systeme fallen unter die verschobenen Annex-III-Fristen, und ist die Art.-50-Kennzeichnung bis 02.08. tatsächlich vorbereitet?