EU-Kommission veröffentlicht offizielle Leitlinien zu Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act
Am 20.07.2026 veröffentlichte die Kommission offiziell verabschiedete Leitlinien zu Art. 50 AI Act, bestätigt über digital-strategy.ec.europa.eu. Sie definieren "direkt interaktive KI-Systeme" und "synthetische Inhalte"; Pflichten für Anbieter (KI-Hinweis, maschinenlesbare Kennzeichnung) und Betreiber (Deepfake-Offenlegung, Emotionserkennung/Biometrie). Rechtschreibkorrektur löst keine Pflicht aus. Gilt ab 02.08.2026; laut Sekundärquelle (nicfab.eu, unbestätigt) Bestandssysteme bis 02.12.2026.
Erste verbindliche behördliche Auslegungshilfe kurz vor Geltungsbeginn – der freiwillige Transparenz-Code bleibt ein Baustein, ersetzt laut Sekundärquellen aber nicht die eigenständige Prüfung durch die zuständigen Behörden.
Quellen
Weitere Recherche
Ob die Leitlinien Auslegungsstreit zu "direkt interaktiven KI-Systemen" reduzieren, ob sich die 02.12.2026-Übergangsfrist primärquellenseitig bestätigt, und wie sich dies zur Code-Unterzeichnerfrist (27.07.) verhält.