EU-Kommission verlängert Unterzeichnerfrist für Transparenz-Code (Art. 50 AI Act) von 22. auf 27. Juli
Die offizielle FAQ-Seite der Kommission zum Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content und die zugehörige Hauptseite nennen übereinstimmend eine neue Frist: Wer in die erste, vor dem Geltungsbeginn des AI Act am 02.08.2026 veröffentlichte Unterzeichnerliste will, muss das Formular bis 27.07.2026, 18:00 CEST einreichen – fünf Tage später als die bisher in diesem Briefing geführte Frist vom 22.07.2026. Die Hauptseite zeigt als letztes Update den 20.07.2026, also heute – das erklärt, warum Sekundärquellen (getactready.com, techtimes.com) noch den 22.07. nennen: Sie erschienen vor der Aktualisierung. Eine offizielle Begründung für die Verlängerung fehlt.
Wer den 22.07. als harte Deadline für die Präsumptionswirkung nach Art. 50 im Kalender hatte, hat de facto fünf zusätzliche Tage – für Beratungsmandate zur Code-of-Practice-Unterzeichnung ein direkt umsetzbarer Fakt, aber ohne erkennbaren Anlass sollte die Änderung nicht überinterpretiert werden.
Quellen
Weitere Recherche
Ob die Kommission eine offizielle Begründung für die Fristverlängerung nachliefert, ob die tatsächliche erste Unterzeichnerliste am oder um den 27.07. veröffentlicht wird, und ob Sekundärquellen ihre Berichterstattung entsprechend korrigieren.