EU-Sonderpanel zu Kinderschutz online empfiehlt Altersgrenzen und verbindlichen Verhaltenskodex
Die von Kommissionspräsidentin von der Leyen eingesetzte Sonderkommission zum Kinderschutz online legte am 13.07.2026 ihren Abschlussbericht vor. Kernpunkt: Social-Media-Dienste sollten Kindern unter 13 den Zugang verwehren, solange sie nicht „safe by design“ nachweisen; für Über-13-Jährige sollen Mitgliedstaaten weitere Vorsichtsmaßnahmen prüfen. Das Panel empfiehlt, die unverbindlichen DSA-Art.-28-Leitlinien in einen verbindlichen Verhaltenskodex umzuwandeln und ein Vorab-Zertifizierungsregime mit Nachweispflicht vor Markteintritt einzuführen; die Beweislast soll bei Anbietern liegen. Die Kommission plant Gesetzesvorschläge nach der Sommerpause.
Der Bericht verschiebt die Debatte von freiwilligen Leitlinien zu einem verbindlichen, zertifizierungsähnlichen Nachweisregime – ein direkter Ansatzpunkt für den Assurance- und Compliance-Beratungsmarkt, sobald die Kommission im Herbst Gesetzestexte vorlegt.
Quellen
Weitere Recherche
Die angekündigten Kommissionsvorschläge nach der Sommerpause, Reaktionen der Mitgliedstaaten sowie erste Konkretisierungen des Vorab-Zertifizierungsregimes verfolgen.