Bundesrat billigt KI-Durchführungsgesetz – Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Marktaufsichtsbehörde
Der Bundesrat billigte am 10.07.2026 in seiner 1067. Sitzung das Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung. Der vom Digitalisierungsausschuss empfohlene Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses – wegen der Aufteilung der Marktüberwachung zwischen Bundesnetzagentur und Ländern – fand keine Mehrheit. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde, richtet ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum ein, ist zentrale Beschwerdestelle für Bürger:innen und muss mindestens ein KI-Reallabor betreiben. KI-Systeme von Landes- und Kommunalbehörden sind von der BNetzA-Aufsicht ausgenommen. Das Gesetz kann nun verkündet werden und tritt am Tag danach in Kraft.
Die deutsche AI-Act-Aufsicht ist rechtlich beschlossen; entscheidend wird nun das operative Tempo der Bundesnetzagentur beim Aufbau von Koordinierungszentrum, Beschwerdestelle und Reallabor – und ob die Landes-/Kommunal-Ausnahme in der Praxis lückenlos anderweitig abgedeckt wird.
Quellen
Weitere Recherche
Verkündung im Bundesgesetzblatt, den Aufbau des BNetzA-Koordinierungszentrums sowie erste Details zum KI-Reallabor und Beschwerdeprozess verfolgen.