US-Urteil zur FTC-Unabhängigkeit bringt EU-US Data Privacy Framework unter Druck – noyb kündigt „Schrems III“ an
Der US Supreme Court entschied am 29.06.2026 mit 6:3 in Trump v. Slaughter, dass Abberufungsschutzregeln für FTC-Kommissare verfassungswidrig sind. Die Angemessenheitsentscheidung zum Data Privacy Framework setzt FTC-Unabhängigkeit als Durchsetzungs-/Beschwerdeinstanz voraus; Schrems I/II verlangen unabhängige Aufsicht, weshalb mehrere Kanzleien die Rechtsgrundlage erschüttert sehen. Max Schrems/noyb forderte die Kommission per Schreiben zum Widerruf auf und kündigte eine EuGH-Klage („Schrems III“) an. Die Kommission werde prüfen, ob das Urteil die DPF-Gültigkeit berührt. Die Entscheidung bleibt formal in Kraft, bis Kommission oder EuGH handeln; eine Klage ist noch nicht eingereicht.
Für deutsche/EU-Organisationen mit US-Datentransfers (Cloud, SaaS, auch US-KI-Anbieter) ist das DPF aktuell weiter gültig, aber rechtlich angeschlagen – Standardvertragsklauseln als Rückfallebene jetzt prüfen, statt auf eine schnelle Klärung zu warten.
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Verfolgen Sie eine formale Stellungnahme der EU-Kommission sowie die tatsächliche EuGH-Klageeinreichung von noyb, und prüfen Sie parallel Ihre eigenen Transfermechanismen (SCCs) als Absicherung.