EU will AWS und Azure als DMA-Gatekeeper für Cloud einordnen
Die EU-Kommission hat Amazon und Microsoft ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass AWS und Azure wegen ihrer Cloud-Dienste unter den Digital Markets Act fallen sollen. Die Kommission begründet das trotz nicht erreichter quantitativer Schwellen mit ihrer Rolle als wichtiges Zugangstor für Unternehmen in der EU. Besonders relevant ist die Einordnung, dass Cloud inzwischen Voraussetzung für KI ist: KI-Tooling, Partnerschaften, Daten- und Compute-Ökosysteme werden damit Teil der Wettbewerbs- und Souveränitätsfrage.
Für europäische Unternehmen wird Cloud-Auswahl stärker zu Governance: Portabilität, Interoperabilität, Exit-Fähigkeit, Datenräume und KI-Stacks sollten in Beschaffung und Architektur nicht erst nach einer finalen DMA-Entscheidung geprüft werden.
Quellen
Weitere Recherche
Vertiefe die EU-DMA-Cloud-Vorentscheidung vom 25.06.2026 zu AWS/Azure anhand der EU-Kommissionsmeldung und WSJ-Berichterstattung: Folgen für KI-Beschaffung, Interoperabilität und deutsche Enterprise-Cloud-Strategien.